Pflegehilfsmittel zum Verbrauch - Was versteht man eigentlich darunter?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch - Was versteht man eigentlich darunter?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch - Was versteht man eigentlich darunter? 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die in der Pflege von Menschen, insbesondere bei häuslicher Pflege, regelmäßig verwendet und nach Gebrauch entsorgt werden.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind dazu da, Infektionen zu verhindern und die Hygiene in der häuslichen Pflege zu verbessern.

Diese Hilfsmittel dienen der Unterstützung der Pflegebedürftigen und der Erleichterung der Pflege durch Angehörige oder Pflegekräfte. Sie sind für den einmaligen Gebrauch oder einen begrenzten Zeitraum gedacht und müssen regelmäßig getauscht werden.

Beispiele für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind:

  • Einweg-Handschuhe
  • Bettauflagen oder Schutzunterlagen
  • Desinfektionsmittel
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen 
  • Fingerlinge 

In Deutschland werden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in der Regel über die Pflegekassen erstattet, wenn der Pflegebedürftige einen entsprechenden Pflegegrad hat.

Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu einem Betrag von 40€ monatlich.

Nutzen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel!

Was viele nicht wissen: Den Zuschuss für die Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro pro Monat bekommen Pflegebedürftige zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen und werden beispielsweise nicht vom Pflegegeld oder der Pflegesachleistung abgezogen. 

 

Warum brauche ich ein Beratungsgespräch?

Ab dem 1. Juli 2024 gelten neue Regelungen für die Beantragung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Ab diesem Tag müssen Ihnen alle Anbieter ein Angebot für die Pflegehilfsmittel-Beratung zur Verfügung stellen und diese Beratung durchführen. Erst dann darf der Antrag mit den empfohlenen Produkten an Ihre Pflegekasse weitergeleitet werden .

In einer Pflegeberatung erhalten Sie als pflegebedürftige Person oder pflegender Angehöriger Information über Unterstützungsmöglichkeiten, zum Beispiel Entlastungs- und Hilfsangebote sowie Pflegeleistungen. Dafür schätzt ein zertifizierter Pflegeberater Ihre Situation ein, stellt Ihnen entsprechende Leistungen vor und fertigt für Sie einen individuellen Versorgungsplan an.

Rechtlicher Anspruch

Seit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2009 ist der Rechtsanspruch auf kostenlose professionelle Information, Beratung und Schulung im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt. Damit haben alle Menschen mit Pflegebedürftigkeit, die Leistungen nach SGB XI beziehen sowie deren pflegende Angehörige ein Recht auf:

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Pflegekurse und Schulungen nach § 45 SGB XI

Beratungsbesuche ab Pflegegrad 2 nach § 37.3 SGB XI

Wir, die DEUS21 beraten Sie persönlich und beantragen die Pflegehilfsmittel für Sie bei Ihrer Pflegekasse!

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme 
0911 / 477 388 15 oder pflege@deus21.de