Wer übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel?
Mit zunehmendem Pflegebedarf wird die Unterstützung im Alltag immer wichtiger. Pflegehilfsmittel helfen dabei, die häusliche Versorgung zu erleichtern und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu verbessern.
Die Kosten für bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung ist, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die benötigten Produkte im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind.
Für sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54) besteht in der häuslichen Pflege in der Regel ein monatlicher Anspruch (z. B. Pflegebox). Diese Produkte werden regelmäßig benötigt und können unkompliziert beantragt werden.
Pflegegrade und Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Sobald ein Pflegegrad (1–5) festgestellt wurde, haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen – dazu zählen auch Pflegehilfsmittel.
Diese dienen dazu:
- die Pflege zu erleichtern
- die Hygiene sicherzustellen
- Infektionen vorzubeugen
- den Alltag für alle Beteiligten angenehmer zu gestalten
Gerade im häuslichen Umfeld spielen Verbrauchsprodukte und Hygieneartikel eine zentrale Rolle.
Pflegehilfsmittel für Hygiene und Schutz (PG 51 & PG 54)
Für die tägliche Pflege sind vor allem Hilfsmittel wichtig, die den hygienischen Umgang unterstützen und sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige schützen.
Dazu gehören insbesondere:
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen zur Keimreduktion
- Einmalhandschuhe für hygienisches Arbeiten bei der Pflege
- Mundschutz und FFP2-Masken zum Schutz vor Infektionen
- Schutzschürzen zum Schutz der Kleidung bei pflegerischen Tätigkeiten
- Fingerlinge für gezielte hygienische Anwendungen
- Bettschutzeinlagen (Einweg oder wiederverwendbar) zum Schutz von Bett und Matratze
- Lätzchen zur Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Diese Produkte werden regelmäßig benötigt und sind deshalb Bestandteil der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Einteilung der Pflegehilfsmittel (relevant für die Pflegebox)
Pflegehilfsmittel werden grundsätzlich in verschiedene Produktgruppen eingeteilt. Für die häusliche Pflege und Pflegebox sind vor allem diese relevant:
PG 51 – Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene
Hierzu zählen Produkte, die direkt bei der täglichen Pflege unterstützen, wie z. B.:
- Bettschutzeinlagen
- Hilfsmittel zur hygienischen Versorgung
PG 54 – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Diese Produkte werden regelmäßig verbraucht und müssen daher kontinuierlich nachgeliefert werden. Dazu gehören:
- Desinfektionsmittel
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz / FFP2-Masken
- Schutzschürzen
- Fingerlinge
- Lätzchen
Ziel der Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel tragen dazu bei,
- die häusliche Pflege sicherer und einfacher zu gestalten
- die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu erhalten
- pflegende Angehörige zu entlasten
Eine unkomplizierte Versorgung mit den passenden Produkten ist daher ein wichtiger Bestandteil einer guten Pflege.