Hausinternes Umfüllen von Desinfektionsmitteln – warum es verboten ist und welche sichere Ausnahme es gibt
In vielen Einrichtungen besteht der Wunsch, Desinfektionsmittel aus großen Kanistern in kleinere Flaschen oder Spendersysteme umzufüllen. Doch hier gilt eine klare Regel: Das hausinterne Umfüllen von Desinfektionsmitteln ist grundsätzlich verboten. Dieses Verbot hat gute Gründe – es dient dem Schutz von Patienten, Mitarbeitern und Anwendern.
Warum ist das Umfüllen verboten?
Desinfektionsmittel sind Medizinprodukte bzw. Biozidprodukte, die vom Hersteller unter streng kontrollierten Bedingungen abgefüllt werden. Mit dem Öffnen und Umfüllen verlässt das Produkt diesen gesicherten Rahmen. Damit übernimmt der Anwender die Rolle des „Herstellers“ – mit allen rechtlichen und hygienischen Konsequenzen. Die wichtigsten Gründe für das Verbot sind:
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Gefahr der mikrobiellen Kontamination
Beim Umfüllen können Keime aus der Umgebung, von Trichtern, Pumpen oder nicht sterilen Flaschen in das Desinfektionsmittel gelangen. Ein kontaminiertes Produkt verliert seine Wirkung und kann selbst zur Infektionsquelle werden. -
Verlust der geprüften Wirksamkeit
Verdunstung, falsche Materialien oder Licht- und Temperatureinflüsse können die chemische Zusammensetzung verändern. Die vom Hersteller garantierte Desinfektionsleistung ist dann nicht mehr gegeben. -
Rechtliche Haftung
Durch das Umfüllen erlischt die Herstellerverantwortung. Einrichtung oder Betreiber haften im Schadensfall vollständig – ein erhebliches Risiko, insbesondere im Gesundheitswesen. -
Brand- und Explosionsgefahr
Die meisten Händedesinfektionsmittel sind alkoholbasiert und damit leicht entzündlich. Beim Umfüllen entstehen Dämpfe, die sich entzünden können. Aus Arbeitsschutzsicht ist dies unzulässig.
Aus diesen Gründen schließen nahezu alle Hersteller und Hygienerichtlinien das Umfüllen ausdrücklich aus. Zulässig ist ausschließlich die Verwendung von Originalgebinden oder vom Hersteller vorgesehenen Systemflaschen.
Welche Gefahren entstehen konkret?
Ein umgefülltes Desinfektionsmittel kann:
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verkeimen und Krankheitserreger verbreiten
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seine bakterizide und viruzide Wirkung verlieren
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falsche oder fehlende Kennzeichnung tragen
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bei alkoholischen Produkten Brände verursachen
Damit wird aus einem Schutzprodukt ein ernstes Risiko für Patienten und Personal.
Eine zulässige Ausnahme: alkoholfreie, sporizide Desinfektion
Eine besondere Situation besteht bei alkoholfreien, sporiziden Desinfektionsmitteln wie beispielsweise der Deusmed alkoholfreien Desinfektion. Diese Produkte besitzen Eigenschaften, die das hausinterne Umfüllen rechtlich und hygienisch möglich machen:
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Sporizide Wirkung
Das Mittel tötet selbst bakterielle Sporen ab – die widerstandsfähigste Form von Mikroorganismen. Gelangen beim Umfüllen versehentlich Sporen in das Produkt, werden diese zuverlässig inaktiviert. Eine nachträgliche Verkeimung des Desinfektionsmittels ist dadurch ausgeschlossen. -
Nicht entzündlich
Da kein Alkohol enthalten ist, besteht keine Brand- oder Explosionsgefahr. Die zentrale sicherheitstechnische Begründung für das Umfüllverbot entfällt. -
Produktstabilität
Alkoholfreie Systeme sind chemisch stabiler und nicht flüchtig. Die Wirksamkeit bleibt auch nach dem Umfüllen erhalten.
Hersteller wie Deusmed geben das Umfüllen ihrer alkoholfreien, sporiziden Desinfektion ausdrücklich frei. Damit bleibt die Produktsicherheit erhalten, ohne gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen.
Was trotzdem beachtet werden muss
Auch bei zugelassenen Produkten sind einige Grundregeln einzuhalten:
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Verwendung geeigneter, sauberer und kompatibler Behälter
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vollständige Kennzeichnung der neuen Flasche
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hygienisches Arbeiten nach interner Arbeitsanweisung
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Schulung der Mitarbeiter
Fazit
Das Umfüllen herkömmlicher, insbesondere alkoholischer Desinfektionsmittel ist verboten – aus hygienischen, rechtlichen und brandschutztechnischen Gründen. Wer dennoch flexibel mit verschiedenen Gebindegrößen arbeiten möchte, benötigt eine sichere Alternative.
Alkoholfreie, sporizide Desinfektionsmittel wie Deusmed dürfen hausintern umgefüllt werden, weil eingetragene Sporen zuverlässig abgetötet werden und keine Entzündlichkeit besteht. Sie stellen damit eine regelkonforme und sichere Lösung für Einrichtungen dar, die Desinfektion praktisch und wirtschaftlich organisieren möchten.
