Das Substitutionsprinzip ist ein zentraler Bestandteil des europäischen und deutschen Gefahrstoffrechts. Es verpflichtet Unternehmen dazu, gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche Alternativen zu ersetzen – sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Diese Verpflichtung ergibt sich unter anderem aus der EU-Richtlinie 98/24/EG, der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der TRGS 600 sowie der REACH-Verordnung.
Ziel ist es, Risiken für Mitarbeiter, Umwelt und Betrieb nachhaltig zu reduzieren und gleichzeitig rechtssicher zu handeln. Unternehmen müssen daher im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob eingesetzte Gefahrstoffe substituiert werden können.
Hier setzt deusmed® an: Das alkoholfreie Desinfektionsmittel ist nicht als Gefahrstoff eingestuft und stellt somit eine sichere Alternative zu klassischen, alkoholbasierten Produkten dar. Durch den Einsatz von deusmed® können Unternehmen nicht nur ihre Sicherheitsanforderungen erfüllen, sondern auch Transport, Lagerung und Anwendung deutlich vereinfachen.
So wird das Substitutionsprinzip nicht nur zur gesetzlichen Pflicht, sondern zu einem echten Mehrwert für den gesamten Betrieb.
Ein wesentlicher Vorteil liegt in der sporoziden Wirksamkeit des Präparates. Neben Bakterien, Viren und Pilzen werden auch bakterielle Sporen zuverlässig inaktiviert. Gerade im hausinternen Umfüllprozess kann trotz standardisierter Hygienemaßnahmen ein minimaler Eintrag von Mikroorganismen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die sporozide Eigenschaft bietet hier ein zusätzliches Sicherheitsniveau, da selbst potenziell eingebrachte Sporen während des Umfüllvorganges wirksam abgetötet werden.
Die Kombination aus nicht alkoholischer, nicht flüchtiger Formulierung und nachgewiesener sporozider Wirksamkeit macht das Produkt besonders geeignet für interne Abfüllprozesse in Einrichtungen mit hohen hygienischen Anforderungen. Es verbindet wirtschaftliche Effizienz mit erhöhter Arbeitssicherheit und einem hohen Maß an mikrobiologischer Produktsicherheit.